Die Betreuung der Hebamme wird von den jeweiligen Krankenkassen übernommen.
In den ersten 10 Tagen nach der Geburt können täglich Hebammenbesuche in Anspruch genommen werden.
Ab dem 11.Lebenstag des Kindes bis zur vollendeten 8. Lebenswoche stehen Ihnen weitere 16 Besuche durch die Hebamme zu.
Nach diesen 8 Wochen bis zur Beendigung der Stillbeziehung sind weitere Leistungen zur Still- und Ernährungsberatung möglich.